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Tierrechte

Was sind Tierrechte und warum brauchen wir sie?


Recht bedeutet nicht automatisch Gerechtigkeit. Weshalb setzen sich TierrechtsaktivistInnen dann für die Etablierung von Tierrechten ein? 
Diese Frage ist einfach zu beantworten wenn die Funktion von Rechten betrachtet wird:
Das Recht soll beispielsweise den Einzelnen vor Übergriffen schützen.
Betrachten wir den Anspruch dieser Funktion aus der Sicht eines Tieres in der Tierindustrie. Es wird nicht vor Übergriffen geschützt sondern diesen wehrlos ausgeliefert. Tiere erleben Tag für Tag Angriffe durch Menschen: Sie werden ins Leben gezüchtet um
eingesperrt
verkauft
ausgebeutet
misshandelt
geschlachtet
zerstückelt
verarbeitet

zu werden.
Tiere sind fühlende Individuen. Ihr von der Natur gegebenes Recht auf Freiheit unterscheidet sich nicht von dem unserem.
Deshalb setzen TierrechtsaktivistInnen sich dafür ein, Tiere als das zu betrachten was sie sind: empfindsame Lebewesen.
Wir müssen das Rad nicht neu erfinden. 

Daher verweisen wir an dieser Stelle auf Rose's Law.


GRUNDRECHTE der Tiere/ Animal Bill of Rights


1. Das Recht FREI ZU SEIN - NICHT IM BESITZ - ODER EINE RECHTLICHE VERTRETUNG ZU HABEN, DIE IN IHREM BESTEN INTERESSE HANDELT.

Der Besitz von Leben und der Zustand eines Lebewesens vorübergehend oder lebenslänglich als Eigentum angesehen zu werden, wird als Sklaverei bezeichnet.
Moralisches Handeln schließt Sklaverei und jegliche Form der Unterdrückung klar aus und beinhaltet die persönliche Freiheit des Individuums, soweit es nicht die Freiheit eines anderen Individuums einschränkt. Diese Grundsätze sind auch in unserer Verfassung verankert und doch begegnen uns gegensätzliche Zustände überall. Jedes empfindungsfähige Lebewesen hat das grundlegende Recht nicht im Besitz zu sein, als solches angesehen oder behandelt zu werden, sondern autonom agieren und leben zu dürfen. In dieses Recht darf nur eingegriffen werden, falls das Leben, das Wohlbefinden oder die Gesundheit des betroffenen Lebewesens oder anderer empfindungsfähiger Lebewesen gefährdet sind.
Wir fordern die Anerkennung der Grundrechte aller empfindungsfähiger Lebewesen, insbesondere die der Freiheit und Autonomie, sowie eine rechtliche Vertretung, die nach bestem Wissen und Gewissen im Interesse der betroffenen Lebewesen handelt, falls es zum Schutz dieser notwendig ist.


2. DAS RECHT, NICHT VON MENSCHEN AUSGENUTZT, MISSBRAUCHT ODER GETÖTET ZU WERDEN.
Nach Artikel 2, Absatz 2 des Grundgesetzes hat jede*r das Recht auf Leben und auf körperliche Unversehrtheit. Dieses Recht beschränkt sich nach gesellschaftlichem Verständnis bisher nur auf diejenigen, die der menschlichen Spezies zugehörig sind. Die Normalisierung von Gewalt und Missbrauch rechtfertigt allerdings nicht deren Ausführung. Es ist für unsere körperliche Unversehrtheit und unser Überleben in keinem Maße notwendig wissentlich und vorsätzlich anderen Individuen physischer und psychischer Gewalt auszusetzen.
Wir fordern die gesetzliche Verankerung Gewalt jeglicher Art an empfindungsfähigen Lebewesen zu verbieten, soweit dies nicht zum Schutze der eigenen körperlichen Unversehrtheit oder der Unversehrtheit Dritter notwendig ist. Dies beinhaltet vor Allem, aber nicht ausschließlich die Tötung, Züchtung, Nötigung und Freiheitsberaubung.


3. DAS RECHT, IHRE INTERESSEN VOR GERICHT VERTRETEN ZU LASSEN UND GESETZLICH GESCHÜTZT ZU SEIN.
Empfindungsfähige Lebewesen anderer Spezies besitzen nicht die Möglichkeit sich vor Gericht selbst zu verteidigen. Dennoch kann es im Rahmen unseres Rechtssystems zu Konflikten und Komplikationen kommen. Der Staat hat die Pflicht diesen vorzubeugen, soweit dies möglich ist. Sollte es dennoch zu Konflikten kommen, muss es eine kontrollierende Instanz geben.
Wir fordern ein Ministerium für Tierrechte, das ausschließlich die Interessen empfindungsfähiger Lebewesen vertritt, die nicht der menschlichen Spezies zugehörig sind. Zudem darf die gesetzliche Verankerung die Interessen der Menschen nicht vor die derjenigen stellen, die einer anderen Spezies angehören, sondern muss je nach Gewichtung die Interessen als gleichwertig ansehen. Das bedeutet, dass die Interessen im Kontext und als solche zu betrachten und abzuwägen sind, während die Zugehörigkeit der Spezies auf die Gewichtung keinen Einfluss haben darf, soweit den Lebewesen ein differenzierter Entscheidungsprozess möglich ist.


4. DAS RECHT, AUF EIN GESCHÜTZTES ZUHAUSE, EINEN GESCHÜTZTEN LEBENSRAUM ODER EIN GESCHÜTZTES ÖKOSYSTEM.
Für den menschlichen Gebrauch von Ressourcen, Transportwegen und anderweitigen Nutzen werden weite Land- und Meeresflächen beschädigt, was einen massiven Eingriff auf die Lebensgrundlagen wildlebender Tiere darstellt. Die Missachtung bzw. nicht ordentliche Handhabung der Klima- und Umweltkrise zieht lebensbedrohliche Gefahren für jegliches empfindungsfähige Lebewesen auf unserem Planeten mit sich. Zusätzlich gibt es viele Tiere, die aufgrund der Domestizierung oder spezifischer Eigenschaften ihrer Art oder Spezies in einem für sie nicht passenden Umfeld leben. Diese Zustände sind inakzeptabel und bedürfen sofortigem Handeln.
Wir fordern für jegliche empfindungsfähigen Lebewesen, die in einem nicht geschützten Raum leben oder medizinische Versorgung benötigen, aus diesen Gefahrensituation befreit und in ein geschützten Raum gebracht zu werden. Als Gefahrensituationen sind solche anzusehen, die das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit & Autonomie, das psychische Wohlbefinden unmittelbar oder mittelbar in Gefahr bringen. Ferner fordern wir den aktiven Schutz von Gebieten, die Lebensraum für empfindungsfähige Lebewesen sind, vor menschlichen Eingriffen, sowie die ordnungsgemäße Handhabung der Klima- und Umweltkatastrophe. Dies beinhaltet unter anderem, aber nicht ausschließlich: Ein Verbot naturgewachsene Wälder oder solche, die einen Lebensraum für empfindungsfähige Lebewesen sind, abzuholzen, den Ausruf des Klimanotstandes, Abschaffung von Einwegplastik und massive Reduktion der Herstellung von Mehrwegplastik, Abschaffung des motorisierten Schiffverkehrs, Förderung von Projekten, die Klima- und Umweltschäden kompensieren.


5. DAS RECHT, AUS NOT- UND AUSBEUTUNGSSITUATIONEN GERETTET ZU WERDEN.
Jedes Leben ist schützenswert und so besteht in Notsituationen das Recht, dass empfindungsfähige Lebewesen sofortige Hilfe bekommen und falls nötig an einen sicheren Ort gebracht werden.
Dies beinhaltet nicht nur die Erlaubnis, sondern die unmittelbare Pflicht einer wissenden Person der Situation entsprechend einzugreifen, sofern es nicht das eigene Leben in Gefahr bringt.
Wir fordern die gesetzliche Verankerung des Rechts alle empfindungsfähigen Lebewesen aus Situationen der Not oder Ausbeutung zu retten. Andere geltende Richtlinien und Gesetze dürfen dabei missachtet werden, sofern dies gemäß der Gefahrensituation geschieht.

Quelle: Roses Law

https://www.roseslaw.org/

 

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